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Hinweise zur Jahreshauptversammlung
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- Kategorie: Allgemein
- Erstellt am Mittwoch, 16. September 2020 13:13
- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 16. September 2020 13:13
- Geschrieben von Fido
Im Zuge der aktuell bekannten Situation haben wir uns entschlossen die Jahreshauptversammlung in diesem Jahr etwas unorthodox auf der Tribüne der Neuenburger Sporthalle durchzuführen.
Auch hier gelten die allgemein bekannten Hygiene- und Abstandsregeln und wir bitten euch diese einzuhalten.
- Beim Betreten und Verlassen der Sporthalle muss ein Mund-Nasen-Schutz Sporthalle getragen werden. Dieser darf nur abgenommen werden, wenn man auf seinem Platz auf der Tribüne sitzt. Bei sämtlichen Bewegungen (zu den Toiletten o.ä.) ist der Mund-Nasen-Schutz wieder zu tragen.
- Jeder Teilnehmer (egal ob Mitglied oder nicht) muss sich in der ausliegenden Liste am Halleneingang eintragen, damit die Dokumentationspflicht erfüllt werden kann.
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Es muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden - Achtet bei der Platzauswahl dementsprechend darauf - Stehplätze sind nicht gestattet!
Ausnahme: Handelt es sich um mehrere Mitglieder aus einem Haushalt, ist es zulässig, dass der Mindestabstand zwischen den Sitzplätzen nicht eingehalten werden muss! Das Abstandsgebot beginnt dann wieder zwischen der letzten Person aus dem gleichen Haushalt und dem dann folgenden „Fremden“. - Beim Betreten der Sporthalle sollten die Hände desinfiziert werden. Desinfektionsmittel steht beim Eingang bereit.
Bei weiteren Fragen steht der Vorstand gerne zur Verfügung.